Schweizer Armee: Bundesrat beschliesst neue Organisation des Koordinierten Sanitätsdienstes KSD

Der Koordinierte Sanitätsdienst KSD und dessen Geschäftsstelle werden per 1. Januar 2023 ins Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) integriert. An seiner Sitzung vom 23. September 2022 hat der Bundesrat die entsprechende Teilrevision der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst verabschiedet.

Der Koordinierte Sanitätsdienst KSD wird zusammen mit der Geschäftsstelle per 1. Januar 2023 ins Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS integriert. Für die Integration ins BABS bildet die Teilrevision über die Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst die rechtliche Grundlage.

KSD stärker in Verbundsystem Bevölkerungsschutz eingebunden

Unter der Führung des ehemaligen Delegierten für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), André Duvillard, wurde mit Blick auf die Neuausrichtung des KSD ein Projekt zur Reform des Koordinierten Sanitätsdienstes erarbeitet. Der Schlussbericht enthält verschiedene Empfehlungen zuhanden des Departementes VBS, unter anderem die Integration des KSD ins BABS. Damit soll der KSD in Zukunft verstärkt in das Verbundsystem Bevölkerungsschutz eingebunden werden. Der Schlussbericht sieht neben der Neuunterstellung beziehungsweise Integration des KSD ins BABS auch eine Anpassung seiner Aufgaben vor; diese Anpassung wird im Laufe des nächsten Jahres unter Einbezug der wichtigsten Partner vollzogen.

Der KSD dient den zivilen und militärischen Stellen im Krisenfall dazu, die Vorbereitung und Planung von sanitätsdienstlichen Massnahmen zu übernehmen und zu koordinieren. Der Bundesrat hatte den KSD bereits Ende der 1960er-Jahre geschaffen, zu einer Zeit, als die Armee das primäre Instrument zur Bewältigung grösserer Krisen war. Deshalb wurde der KSD der Gruppe Verteidigung angegliedert und seine Leitung dem Oberfeldarzt als zusätzliche Funktion übertragen.

 

Quelle: Schweizer Armee
Titelbild: Symbolbild © lunopark – shutterstock.com