Armee überführt Verwaltungsinformatik ins Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Die Verwaltungsinformatik der Armee wird zukünftig durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) sichergestellt. Damit kann sich die Gruppe Verteidigung auf die einsatzkritischen IKT-Leistungen, wie zum Beispiel die Rechenzentren VBS, konzentrieren.

Mit dieser Entflechtung will der Bundesrat die Sicherheit erhöhen und Synergien nutzen. An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat er vom geplanten Vorgehen zur Entflechtung Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, die nötigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem EFD in einem Programm umzusetzen. Die Entflechtung geht auf die IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 zurück, die der Bundesrat im April 2020 festgelegt hatte.

Heute erbringen das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und die Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) gleichartige Informatikleistungen. Namentlich stellen beide Endgeräte für Bundesangestellte zur Verfügung und betreiben zahlreiche Fachanwendungen sowie die dafür erforderlichen Plattformen und Netze. Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass die FUB exklusive Leistungen für die Armee erbringt. Die am 3. April 2020 durch den Bundesrat festgelegte IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 sieht vor, dass die internen IKT-Leistungserbringer entsprechend ihren Kernkompetenzen zueinander komplementäre Leistungsangebote führen. Basierend auf diesem strategischen Grundsatz streben das VBS und das EFD an, dass militärisch nicht einsatzkritische IKT-Leistungen – das heisst die Verwaltungsinformatik – künftig durch das BIT betrieben werden und der Betrieb von militärisch einsatzkritischen IKT-Leistungen – wie zum Beispiel die Rechenzentren VBS – durch das neue geschaffene Kommando Cyber in der Gruppe Verteidigung erbracht werden sollen. Dazu ist eine sogenannte Entflechtung vorgesehen.

Sicherheit erhöhen und Synergien nutzen

Mit dieser Entflechtung will der Bundesrat Synergien nutzen. Beispielsweise können Plattformen und Services bei einem Leistungserbringer konzentriert werden, oder bei Lizenzen und Hardware gibt es Skaleneffekte, da sie in grösserer Anzahl beschafft werden. Zudem erhöht der Bundesrat damit die Sicherheit der IKT-Systeme, da die Armee sich in Zukunft auf die einsatzkritischen IKT-Leistungen fokussieren kann.

Mittel- bis langfristige Synergien und Skaleneffekte

Zunächst überführt die Gruppe Verteidigung ihre gesamten IKT-Leistungen – mit Ausnahme von einigen sicherheitsrelevanten Systemen – in das BIT. Die für den Betrieb erforderlichen rund 340 Mitarbeitenden der FUB erhalten neue Arbeitsverträge als Offerte und können per Januar 2024 ins BIT übertreten. Parallel dazu führt die Gruppe Verteidigung ihre Arbeiten an der Neuen Digitalisierungsplattform (NDP) fort, auf welcher künftig das Kommando Cyber die einsatzkritischen IKT-Leistungen für Armee und zivile Stellen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf betreiben wird. Sobald diese Plattform bereit ist, überführt die Gruppe Verteidigung schrittweise den Betrieb der einsatzkritischen IKT-Leistungen auf diese Plattform. Die Leistungen werden parallel dazu beim BIT abgestellt. Beim BIT wird die Verwaltungsinformatik verbleiben.

Die Vorteile dieses Vorgehens bestehen darin, dass die Verwaltungsinformatik rasch beim BIT konzentriert und Synergie- und Skaleneffekte realisiert werden können, beispielsweise bei Hardware, Netzwerken, technologischen Neuerungen oder Lizenzen, die bereits heute vom BIT betrieben werden.

Umsetzung mit einem Programm

Der Bundesrat hat von diesem Vorgehen Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD die Arbeiten in einem Programm umzusetzen. Ein Programmausschuss stellt sicher, dass die Projekte aufeinander abgestimmt und die übrigen Departemente sowie die Bundeskanzlei in die Entflechtung einbezogen werden.

 

Quelle: Schweizer Armee
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