Armee und Gruppe Verteidigung arbeiten an Lösungen im Umgang mit Schiesslärm
VON Polizei.news Redaktion Beitrag Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweizer Armee
Die Schweizer Armee und die Gruppe Verteidigung müssen bis Ende Juli 2025 auf militärischen Schiessplätzen die Lärmgrenzwerte einhalten.
Dieses Ziel will die Armeeführung mit Innovationen und optimierter Ausbildung erreichen. Ein Projektteam koordiniert die Massnahmen. Es prüft neue Technologien und beschleunigt Immobilienvorhaben zur Lärmminderung.
Die grössten Schweizer Lärmquellen sind der Strassenverkehr, die Eisenbahn, Flugzeuge und an vierter Stelle das Schiessen. Lärm wird als störende Geräusche definiert, die lästig sind sowie die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen können. Zum Schutz vor übermässigem Lärm hat der Bundesrat 2017 einen nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung verabschiedet.
Frist bis Ende Juli 2025
Die Grenzwerte der verschiedenen Lärmarten legt die Lärmschutzverordnung (LSV) fest. Sie verpflichtet die Armee und deren Verwaltungseinheit, die Gruppe Verteidigung, die Grenzwerte für Schiesslärm spätestens ab August 2025 auf allen militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen einzuhalten. Dies hat zur Folge, dass Lärmsanierungs- und Schallschutzmassnahmen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) grundsätzlich bis Ende Juli 2025 umgesetzt sein müssen. Davon ausgenommen sind Standorte, an denen dies nicht möglich ist, ohne die militärische Ausbildung unverhältnismässig einzuschränken. Für solche Fälle muss das VBS über Erleichterungen (Ausnahmebewilligungen) zum Überschreiten der Grenzwerte verfügen.
Konzepte sind mehrheitlich bereit
Für einen grossen Teil der Schiessplätze mit zu hohen Lärmwerten liegt ein Sanierungskonzept vor. Zurzeit sind jedoch erst einzelne rechtskräftig bewilligt. Für die meisten Schiessplätze werden die Konzepte rechtzeitig eingereicht, sodass der Bau bis zum Ablauf der Frist begonnen haben wird, wie es die LSV erlaubt. Für die restlichen maximal drei Schiessplätze werden die Sanierungsprojekte vermutlich nicht zeitgerecht eingereicht. Für diese Projekte kann das VBS befristete Erleichterungen gewähren, um die militärische Schiessausbildung zu sichern.
Armee, Gruppe Verteidigung und armasuisse prüfen neue Ansätze
Unabhängig davon, dass die zunehmende Siedlungsverdichtung und veränderte gesellschaftliche Gewohnheiten wie die Arbeit im Homeoffice den Schiesslärm in den Vordergrund gerückt haben, arbeiten die Armee, die Gruppe Verteidigung und armasuisse Immobilien seit Jahren daran, Lärmemissionen zu reduzieren. Weil die bisherigen Massnahmen jedoch an vielen Standorten nicht reichen, um die gesetzlichen Grenzwerte zu erreichen, prüft ein interdisziplinäres Projektteam neue Ansätze im Umgang mit Schiesslärm.
Zu den möglichen Massnahmen und ergänzenden Lösungen gehören:
- Baumassnahmen: Lärmschutzwände, Lärmschutzplanen
- Innovationen: Simulatoren, technische Massnahmen zur Schallreduktion, Gegenschalltechnologien
- Organisation: Schiesszeiten ändern, lärmintensive Übungen auf abgelegene Plätze verlagern, neue Methodik mit Schusszahlverminderung in der Grundausbildung
Langfristige Lösungen als Ziel
Die vom Armeestab geleitete Projektaufsicht koordiniert die Umsetzung der Massnahmen und berichtet an die Armeeführung. Ihr erklärtes Ziel sind schnell umsetzbare und langfristig wirksame Lösungen.
- Lärmschutzverordnung
- Internetseite zu Lärmbekämpfung im VBS
- Internetseite von Armasuisse zu Lärmsanierungen der Waffen- und Schiessplätze des VBS inklusive allen Informationen sowie einem Faktenblatt zur „Lärmsanierung militärischer Waffen- und Schiessplätze“ vom September 2021.
Quelle: Schweizer Armee
Titelbild: Symbolbild © VBS/DDPS, Yves Bachman