Bundesrat festigt militärische Ausbildung mit Slowenien
VON Polizei.news Redaktion Beitrag Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweizer Armee
An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat der Bundesrat das Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung mit Slowenien genehmigt.
Da für gewisse Bereiche die Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten in der Schweiz beschränkt sind, ist die Schweizer Armee an diesen Kooperationsmöglichkeiten interessiert. Auch Slowenien kann Ausbildungsangebote in der Schweiz nutzen.
Die Schweizer Armee arbeitet bei der militärischen Ausbildung mit einer Reihe ausländischer Streitkräfte zusammen. Gründe für dieses Kooperationsinteresse sind Faktoren wie der technische Fortschritt, die beschränkten eigenen Ressourcen, die Topografie und dichte Besiedelung der Schweiz, der Austausch von Erfahrungen und Know-how sowie die Überprüfung des eigenen Ausbildungsstandes.
Fähigkeiten in der Luft-Boden-Koordination aufbauen
Slowenien verfügt in ausgewählten Bereichen über Systeme, Erfahrungen und Kenntnisse, die für die Schweizer Armee von Interesse sind. Dies betrifft unter anderem den Bereich der Luft-Boden-Operationen. Dank des neuen Abkommens kann die Schweizer Armee an Ausbildungen und Übungen teilnehmen und Fähigkeiten zur Luft-Boden-Koordination aufbauen. Im Gegenzug profitiert Slowenien von der Nutzung der Helikopter-Simulatoren in der Schweiz. Ein weiterer Austausch findet bei den Friedensförderungsmissionen statt, an denen sich sowohl Slowenien als auch die Schweiz beteiligen.
Ferner verfügt Slowenien über das einzige von der NATO akkreditierte Kompetenzzentrum für Gebirgskampf. Aufgrund der ähnlichen Topografie können beide Parteien von einem Austausch über Erfahrungen, Methoden und Techniken im Bereich von militärischen Operationen im Gebirge profitieren.
Die Schweiz hat bereits mit einer Reihe anderer Staaten Abkommen im Bereich der militärischen Ausbildung abgeschlossen. Diese Abkommen sind konform mit der Neutralität und können von der Schweiz jederzeit gekündigt werden.
Quelle: Der Bundesrat
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