Flugbetrieb des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) vorsorglich nicht weitergeführt
VON Polizei.news Redaktion Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweizer Armee
Im Rahmen eines Flugversuchs mit einer Aufklärungsdrohne trat eine technische Störung auf.
Der Flugversuch wurde abgebrochen und die Drohne landete sicher auf dem Militärflugplatz Emmen. Da die umgehend eingeleiteten Abklärungen zur Ursache der Störung noch andauern, wird der Flugbetrieb vorsorglich bis zur Behebung der Ursache nicht weitergeführt.
Im Rahmen der Boden- und Flugerprobung mit der dritten von insgesamt sechs geplanten Drohnen des ADS 15 hat armasuisse am Freitag, 17. März 2023 einen weiteren Flugversuch auf dem Militärflugplatz Emmen durchgeführt. Während des Flugversuchs trat eine technische Störung auf. Wie in solchen Fällen üblich und vorgesehen, wurde der Flugversuch nicht fortgesetzt. Der Drohnenpilot hat den Flug abgebrochen und die Drohne landete sicher auf dem Militärflugplatz Emmen.
Abklärung eingeleitet
Um die Ursache, die den Vorfall ausgelöst hat, abzuklären, wurden umgehend eine technische Untersuchung eingeleitet. Seither konnte der Hersteller Elbit zusammen mit der armasuisse trotz intensiver Abklärungen die Untersuchung noch nicht abschliessen.
Aus diesem Grund hat die Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) eine Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben, die dazu führt, dass der Flugbetrieb für sämtliche bereits in der Schweiz vorhandenen ADS-15-Systeme vorsorglich und bis auf Weiteres nicht weitergeführt wird.
Sobald die notwendigen Untersuchungen für einen sicheren Weiterbetrieb abgeschlossen sind, wird diese Lufttüchtigkeitsanweisung durch die MAA widerrufen. Aktuell kann über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes keine Aussage gemacht werden.
Quelle: Schweizer Armee
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