Internationale Zusammenarbeit - Bundesrat stärkt militärische Ausbildung mit Luxemburg
VON Polizei.news Redaktion Beitrag Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweizer Armee
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. August 2024 das Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung mit Luxemburg genehmigt.
Da die Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten in der Schweiz für gewisse Bereiche beschränkt sind, ist die Schweizer Armee an solchen Kooperationsmöglichkeiten interessiert. Auch Luxemburg kann Ausbildungsangebote in der Schweiz nutzen.
Die Schweizer Armee arbeitet bei der militärischen Ausbildung bereits mit mehreren ausländischen Streitkräften zusammen. Gründe für dieses Kooperationsinteresse sind Faktoren wie die Stärkung der Interoperabilität, der technologische Fortschritt, die begrenzten eigenen Ressourcen, der Austausch von Erfahrungen und Know-how sowie die Überprüfung des eigenen Ausbildungsstandes.
Luxemburg verfügt besonders in den Bereichen der Cyberabwehr und der zivil-militärischen Nutzung des Weltraums über fortschrittliche Fähigkeiten. Des Weiteren verfolgen die luxemburgischen Streitkräfte bei der Digitalisierung, Innovation sowie Implementierung neuer Technologien Ansätze, welche für die Schweizer Armee von Interesse sind. Zudem spielt für Luxemburg als Kleinstaat das Thema der Interoperabilität mit Partnerstaaten eine wichtige Rolle. Von diesen Ansätzen und Erfahrungen kann die Schweizer Armee profitieren.
Kooperation bei Drohnenabwehr, Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung
Im Gegenzug nimmt Luxemburg am Cyber-Lehrgang der Schweizer Armee teil, da für beide Streitkräfte ein ausgeprägtes gemeinsames Interesse hinsichtlich der militärischen Fähigkeiten im Cyberraum besteht. Weitere Anknüpfungspunkte für eine Vertiefung der Kooperation finden sich bei der Drohnenabwehr, der Kampfmittelbeseitigung und der Minenräumung.
Die Schweiz hat bereits mit einer Reihe anderer Staaten entsprechende Abkommen im Bereich der militärischen Ausbildung abgeschlossen. Diese Abkommen sind konform mit der Neutralität und können von der Schweiz jederzeit gekündigt werden.
Quelle: Schweizer Armee
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