Schweizer Armee stellt über 2000 weitere Unterbringungsplätze für Asyl- und Schutzsuchende bereit
VON Polizei.news Redaktion Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweizer Armee
Die Schweizer Armee weitet ihre Unterstützung für das Asyl- und Flüchtlingswesen aus und bietet in den nächsten Wochen und Monaten gestaffelt bis zu 2715 weitere Plätze für Asyl- und Schutzsuchende an.
Zudem unterstützt sie gemäss Bundesratsbeschluss das Staatssekretariat für Migration personell mit bis zu 500 Armeeangehörigen zur Einrichtung und zum Betrieb dieser Plätze.
Die Schweizer Armee ist eine verlässliche Partnerin der zivilen Behörden bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen. Das gilt auch für den gegenwärtig hohen Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Krisengebieten der Welt. Bereits heute stellt die Armee dem Staatssekretariat für Migration (SEM) über 2500 Plätze zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung (siehe Bericht). Mit dem neuen Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 2022 erweitert sie das Angebot für Schutzsuchende gestaffelt um 2095 Plätze (mit der Möglichkeit der Ausweitung auf bis zu 2715 Plätze) und unterstützt mit bis zu 500 Armeeangehörigen die Einrichtung und den Betrieb dieser Unterkünfte. Die Belegung der bezeichneten Waffenplätze und Truppenstandorte ist bis Ende Mai 2023 befristet, der Assistenzdienst längstens bis zum 31. März 2023.
Flexibilität bei der Truppenbelegung
Um weitere Plätze anbieten zu können, hat die Armee ihre Dienstleistungs- und Belegungsplanung über sämtliche Armeestandorte hinweg geprüft. Die Leistungen für das SEM schränken die Bereitschaft der Armee nicht ein. Das bedeutet, dass die Grund- und Kaderausbildungsdienste stattfinden und die Fortbildungsdienste der Truppe nur minimal betroffen sein dürfen. Die zugesagten Einsätze (etwa für das Jahrestreffen WEF) und Unterstützungsleistungen (VUM) werden nicht tangiert. Mit einer flexiblen Belegung durch die Truppe wird die zusätzliche Unterstützung des SEM möglich. Die Armee stellt unter Aufrechterhaltung des Ausbildungsbetriebs in einer ersten Phase Unterkunftsplätze auf den Waffenplätzen Freiburg (demnächst) sowie Bure (ab Anfang 2023) und Dübendorf (ab Anfang 2023) zur Verfügung, gefolgt von zusätzlichen Unterkünften auf den Waffenplätzen Thun und St. Luzisteig (beide Standorte ab Februar 2023).
Verdichtung bedingt möglich
Bei den zusätzlichen Plätzen geht es vor allem um neue, zusätzliche Unterbringungs-möglichkeiten, aber auch um Ablösungen bisheriger Standorte, die wieder für den militärischen Dienstbetrieb benötigt werden. Denn im Januar erfüllt die Armee nicht nur den subsidiären Sicherungsauftrag zugunsten des Word Economic Forums (WEF), sondern es beginnt auch die Rekrutenschule mit einer grossen Zahl von rund 13′000 Rekruten und Kadern. Mit dem Ausbau stellt die Armee dem SEM bis März nächsten Jahres knapp 5000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Sie hat damit ihr Potenzial weitgehend ausgeschöpft, das ihr ohne weitreichende Konsequenzen für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Fortbildungsdienste der Truppe und damit die Bereitschaft der Armee für allfällige Einsätze möglich ist.
Die Zahl von 2095 zusätzlichen Plätzen kann durch Verdichtung auf bis zu 2715 ausgebaut werden, wobei nicht nur die Zahl der Betten massgebend ist, sondern auch zum Beispiel die Küchen- und Sanitärkapazitäten schritthalten müssen und auf die individuellen Anforderungen (etwa für Familien oder Minderjährige) Rücksicht genommen werden muss. Hierfür steht die Armee in engem Austausch mit den Verantwortlichen des SEM.
Vor allem Durchdiener werden anpacken
Die personelle Unterstützung mit bis zu 500 Armeeangehörige im Assistenzdienst bis längstens Ende März 2023 bezieht sich auf die Einrichtung und den Betrieb der Plätze. Sicherheitsleistungen von Armeeangehörigen innerhalb wie ausserhalb der bereitgestellten militärischen Infrastrukturen sind ausgeschlossen. Die Armee wird mit ihren Sanitätseinrichtungen zudem Unterstützung bei der medizinischen Erstversorgung der Asyl- und Schutzsuchenden leisten und dafür Hilfspersonal stellen.
Zum Einsatz kommen sollen dabei mit erster Priorität Durchdiener, mit zweiter Priorität Truppen, die im Dienst stehen. Es ist kein ausserordentliches Aufgebot geplant. Der Assistenzdienst wird an den regulären Dienst angerechnet.
Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: ©VBS/DDPS, Philipp Schmidli