Vom Zivildienst zur Armee

Wer Zivildienst leistet, kann unter gewissen Voraussetzungen in den Militärdienst wechseln. Einer, der dies getan hat, ist Simon Marti aus dem luzernischen Ufhusen.

Der 22-Jährige wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres als Betriebssoldat in die Rekrutenschule einrücken.

Nachdem er bereits neun Wochen Zivildienst geleistet hatte, hat sich Landwirt Simon Marti nun entschieden, doch noch in die Rekrutenschule einzurücken. „Ich freue mich auf diese Herausforderung“, sagt der Landwirt und ambitionierte Schwinger, der im Jahr 2022 beim Zuger Kantonalschwingfest in Baar seinen ersten Kranz errungen hat.

Biss fürs Sägemehl holen

„Als Sportler ist es wichtig, einen guten Durchhaltewillen zu haben“, erklärt Marti und fügt an: „Ich hoffe, dass ich im Militärdienst noch etwas mehr Biss bekomme.“ Er freue sich aber auch auf die Kameradschaft in der Rekrutenschule, die er als Betriebssoldat absolvieren wird. Als selbständiger Landwirt ist es für Marti schwierig, längere Abwesenheiten mit dem Führen seines Betriebs zu vereinbaren. Doch er sieht hier kaum Unterschiede zwischen Militär und Zivildienst, denn: „Die Arbeit im Stall liess sich auch mit dem Zivildienst zeitlich nicht koordinieren.“ Er brauche also ohnehin eine Vertretung.

Verordnung ermöglicht Rückkehr

Die Zivildienstverordnung sieht den Wechsel vom Zivildienst in die Armee, wie ihn Simon Marti vollziehen wird, ausdrücklich vor. Dieser ist möglich, sobald die zivildienstpflichtige Person ihren ersten Einsatz ordentlich beendet hat. Sie kann dann ein Gesuch einreichen, welches das Personelle der Armee anschliessend beurteilt. Es besteht jedoch kein Anrecht auf eine Wiedereinteilung.

Wenn ein Bedarf der Armee besteht und der Gesuchsteller noch eine vollständige Rekrutenschule absolvieren und mindestens zwei Wiederholungskurse leisten kann, ist der Wechsel grundsätzlich möglich. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass kein Gewissenskonflikt im Zusammenhang mit dem Militärdienst mehr besteht. Wie alle Armeeangehörigen müssen auch die Rückkehrer die medizinischen Anforderungen erfüllen und die Personensicherheitsprüfung bestehen.

Mehrere Wechsel sind möglich

Lange Zeit stand der Wechsel in die Armee nur Zivildienstleistenden offen, die wie Simon Marti noch keinen Militärdienst geleistet haben. Neu sind auch sogenannte Mehrfachwechsel möglich. Dadurch können Armeeangehörige, die während oder nach der Rekrutenschule in den Zivildienst gewechselt haben, später wieder in die Armee zurückkehren. Auch in diesem Fall wird das Gesuch vom Personellen der Armee geprüft und – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – bewilligt.

Titelbild: Der Landwirt und Schwinger Simon Marti wechselt vom Zivildienst zur Armee.

 

Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: Schweizer Armee