Revision der rechtlichen Grundlagen zum Effektivbestand der Armee
Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage erachtet der Bundesrat eine Reduktion des Effektivbestandes der Armee zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun. Er hat daher an seiner Sitzung vom 1. November 2023 das VBS beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung auf Stufe Gesetz zu unterbreiten, um den vorgegebenen maximalen Bestand für eine gewisse Zeit zu überschreiten.
Weiterlesen