Soldansätze des Zivilschutzes werden an Armee angepasst
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Soldansätze des Zivilschutzes an diejenigen der Armee angepasst und damit leicht erhöht. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen und die dafür notwendige Änderung der Zivilschutzverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
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