Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung: Längere Engagements für Spezialisten
Das VBS setzt erste Massnahmen zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung um. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS) werden die Anstellungsbedingungen flexibilisiert, um längerfristige Engagements, insbesondere für Spezialfunktionen, zu ermöglichen. Ausserdem sollen die Anstellungsbedingungen für die einsatzbezogene Ausbildung den vorherrschenden Bedürfnissen angepasst werden. Die teilrevidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
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